Grundsätzlich ist die Rhythmische Massage nach Dr. Ita Wegman keine Standardleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Rhythmische Massage darf, aber muss nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Dementsprechend handhaben die Krankenkassen die Kostenübernahme ganz unterschiedlich: manche Kassen erstatten (entweder als Einzelfall oder als so genannte Satzungsleistung), andere eher nicht.
Für Sie als niedergelassener Arzt oder niedergelassene Ärztin gilt: Bei Kassenpatient*innen wird die Rhythmische Massage auf einem grünen Rezept verordnet. Der Patient/die Patientin kann dann versuchen, die Kosten bei seiner Krankenversicherung (anteilig) erstattet zu bekommen. Wichtig zu wissen ist, dass die Verordnung der Rhythmischen Massage auf grünem Rezept/Privatrezept in diesem Fall Ihr Budget nicht belastet.
Ausnahme Integrierte Versorgung
Es gibt bundesweit einige Kassen, die die Rhythmische Massage als garantierte Leistung im Rahmen der Integrierten Versorgung / Anthroposophische Medizin erstatten. Wenn Ihre Patient*innen bei einer solchen Kasse versichert sind, werden die Kosten für die Rhythmische Massage auf Versichertenkarte übernommen – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen des Patienten. Voraussetzung ist, dass sowohl Ärzt*in, Therapeut*in als auch Patient*in am Rahmenvertrag zur Rhythmischen Massage teilnehmen.
Interessieren Sie sich für die Integrierte Versorgung / Anthroposophische Medizin? Bei der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland erfahren Sie, wie Sie teilnehmen können.
Welche Kasse nimmt am Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung teil? Weitere Infos zur Integrierten Versorgung finden Sie online beim Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD)