Fortbildungen
Fortbildungsrichtlinien Berufsverband Rhythmische Massage
nach Fr. Dr. med. Ita Wegman
Strukturübersicht:
1. Präambel
2. Verbandsspezifische Ebene und Ziele
3. Rechtliche Ebene
4. Bewertungs – Ebene
5. Inhaltliche – Ebene
6. Durchführungs – Ebene
7. Finanzielle – Ebene
1. Präambel:
Bildung ist ein Prozess der Aneignung und Auseinandersetzung mit der Welt, in dem der Mensch sich mit Inhalten verbindet und auseinandersetzt, so dass durch Verinnerlichung ein Bewusstsein über die Welt entsteht. Dieses Bewusstsein stellt nicht nur ein neues Verhältnis zur Welt her es verändert auch das Bewusstsein des Selbst das heißt Bildung ist ein Prozess in dem Selbstbewusstsein entsteht.
Erwachsenenbildung ist in hohem Maße selbst gesteuert und freiwillig, weil der Erwachsene eigenverantwortlich, autonom und mündig die Verantwortung für die Bildung seines Selbstbewusstseins übernimmt.
Die Ausbildung in der Rhythmischen Massage ist eine Zusatzausbildung (Weiterbildung) in einem anerkannten Beruf innerhalb des Gesundheitssystems in Deutschland. Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung ist eine staatlich anerkannte Ausbildung als Masseur/in und med. Bademeister/in, als Physiotherapeut/in, als Krankengymnast/in, als Krankenschwester, als Heilpraktiker/in, oder als Arzt/in.
Die Intensität der Auseinandersetzung mit der Rhythmischen Massage als Therapeut/in hat schon in der Geschichte der Therapie dazu geführt, dass Arbeitskreise zur Schulung der Hand, wie zur Pflege der Qualität der Rhythmischen Massage und ihrer Griffe, sowie zur Weiterentwicklung der Therapie regelmäßig durchgeführt wurden. Die Arbeit an Textstellen und Hinweisen von Dr. Rudolf Steiner, sowie von
Dr. med. Ita Wegman haben die praktischen Übungen stets begleitet.
Fortbildungen sind Weiterbildungen für Therapeuten, die die Ausbildung in der Rhythmischen Massage abgeschlossen haben.
2. Verbandsspezifische Ebenen und Ziele:
Unter Fortbildung versteht der BVRM Maßnahmen zur Vertiefung der fachspezifischen Weiterbildung seiner Mitglieder, der Erweiterung des Wissens im Bereich der Medizin, der Anthroposophischen Medizin, der Anthroposophie, so wie der Erlangung von Kenntnissen im Bereich von Organisation, Qualitätssicherung, Marketing und Kommunikation.
Der BVRM hat die Aufgabe regelmäßig seinen Mitgliedern qualifizierte Fortbildungen anzubieten.
Fortbildungsinhalte sind:
- Fachspezifische Diagnostik
- Wahrnehmungsschulung
- Krankheitsbilder
- Heilmittellehre
- Berufsethik
- Prävention spezifischer Gesundheitsrisiken
- Kenntnisse über Struktur und Aufbau des Gesundheitswesens
- Dokumentationsverfahren
- Berufskunde und Gesetzeskunde
- Qualitätssicherung und Marketing
3. Rechtliche - Ebene:
Leistungserbringer der Physiotherapie sind nach § 125 Abs.1 Nr. 2 SGB V zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet. Die Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit anthroposophischer Medizin verpflichtet die Therapeuten zur Teilnahme an Fortbildungsangeboten.
60 Fortbildungspunkte sind in 4 Jahren zu sammeln. Die Übertragung überschüssiger Punkte auf den nächsten 4-Jahres-Zeitraum ist nicht möglich.
Unabhängig von den jeweils geltenden, gesetzlichen Regelungen, empfindet der BVRM es als seine berufsethische Verpflichtung, seinen Mitgliedern eine möglichst umfassende und qualifizierte Fortbildung anzubieten.
(siehe verbandsspezifische Ebenen und Ziele)
4. Inhaltliche - Ebene:
Alle Fortbildungen, die die Qualität der Behandlung betreffen, werden bewertet.
Teile von Berufsausbildungen, deren Inhalte die Qualität der Rhythmischen Massage intensivieren können, werden als Fortbildungen im Sinne des BVRM anerkannt. Anerkannt werden Maßnahmen, die der Verbesserung der Behandlungsergebnisse und Versorgungsabläufe dienen.
Ausgenommen sind Fortbildungen in Heilmethoden, die nicht Erstattungsfähig sind: (z.B. Glockentopftherapie)
5. Bewertungs - Ebene:
Kriterien für vom BVRM anerkannte Fortbildungen:
- Ein Fortbildungspunkt umfasst 45 Minuten
- Es gibt pro Tag max. 10 Punkte
- Öffentliche, schriftliche Ankündigung
- Öffentliche Zugänglichkeit
- Eindeutiger medizinisch – therapeutischer Zusammenhang
Vom BVRM werden z.B. außer den vom BVRM angebotenen Fortbildungen anerkannt:
- Physiotherapietagung der med. Sektion in Dornach
- Jahreskonferenz der med. Sektion in Dornach
- Fortbildungen der Margarethe – Hauschka – Schule
- Med. Seminar in Bad Boll
- Fortbildungen der Carus – Akademie Hamburg
- Anerkannte Ausbildung in Rhythmischen Einreibungen
- Fortbildungen im Rahmen von Prävention/Rückenschule, sofern der Anbieter eine gültige Lizenz des Bundesverbandes der deutschen Rückenschulen hat, und nach den jeweils gültigen Richtlinien der Konföderation der deutschen Rückenschulverbände arbeitet
- Das Neutrauchburger therapeutische Bewegungszentrum in Isny
- Fortbildung: Tierkreisorientierte Medizin mit Fr. Dr. med. Merker
- Fortbildungen des Berufsverbandes Öldispersionsbadetherapie
Darüber hinaus anerkennt der BVRM Fortbildungen anderer Anbieter, die in direkter Zusammenarbeit mit ihm stehen, wie z.B. die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland, sofern die Inhalte dem Fortbildungsbedarf des BVRM entsprechen.
Nicht anerkannt werden:
- Fortbildungen unter 45 Min.
- Pausen werden nicht angerechnet
- Lese- Kreise und Schulkonferenzen
- Patientenbesprechungen mit dem behandelnden Arzt
Bei Unklarheiten der Anerkennung der zu besuchenden Fortbildungsmaßnahmen ist in jedem Fall Rücksprache mit dem Vorstand des BVRM zu halten.
6. Durchführungs- Ebene
Die im Namen des BVRM durchgeführten Fortbildungen müssen inhaltlich und strukturell dem Vorstand bekannt und von ihm anerkannt sein.
Der BVRM kann mit Anbietern Kooperationsverträge abschließen.
Der BVRM bzw. der Vorstand hat die Fürsorgepflicht darauf zu achten, dass es ein möglichst ausgewogenes Angebot an Fortbildungen gibt.
Zwischen Dozenten der Fortbildungsmaßnahme und dem Vorstand des BVRM werden die Kosten vereinbart. Am Ende der Fortbildungsmaßnahme bekommt der Teilnehmer einen entsprechenden Eintrag in sein Fortbildungsheft. Auf Antrag bekommt der Kursteilnehmer eine Einzelbescheinigung.
Merkmale der Bescheinigung:
- Name und Logo des BVRM mit Stempel
- Name und Anschrift des Anbieters
- Dauer der Fortbildung
- Inhalte der Fortbildung
- Vermerk über Kosten der Fortbildung
- Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes
- Möglichst auch die Unterschrift des Leiters der Fortbildungsmaßnahme
- Name und Anschrift des Teilnehmers
7. Finanzielle Ebene
Mit den Einnahmen müssen alle Kosten der Fortbildungsmaßnahme finanziert werden.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Honorarkosten für Dozenten gemäß Dozentenvertrag
- Spesen und Fahrtkosten
- Raummiete und Sachkosten/Medien usw.
- Summe: plus 30% zur Kostendeckung BVRM
Diese neue Fortbildungsrichtlinie tritt am 24.04.2010 in Kraft
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